Die Holzindustrie begrüßt die Mehrheit im Europäischen Parlament, die EUDR inhaltlich zu verbessern“, kommentiert Herbert Jöbstl, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs, die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments, inhaltliche Änderungen an der EU-Entwaldungsrichtlinie (EUDR) vorzunehmen. „Der Vorschlag der EU-Kommission, die Anwendung für die EUDR zu verschieben, war schon ein halber Schritt in die richtige Richtung. Nun ermöglicht eine Mehrheit im EU-Parlament, einen großen Schritt für Bürokratieabbau und Wettbewerbsfähigkeit zu tun. Die nun verabschiedeten inhaltlichen Verbesserungen der EUDR ermöglichen es, die EUDR in der Praxis anwendbar zu gestalten und damit das richtige Ziel der EUDR überhaupt realistisch erreichen zu können“, sagt Jöbstl.

Rat am Zug
Nach der Entscheidung des Parlaments folgen noch abschließende Verhandlungen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten. Obmann Jöbstl appelliert an die Institutionen der EU: „Wir bitten darum, die EUDR mit den im parlamentarischen Verfahren beschlossenen Verbesserungen zu finalisieren. Gerade für die vielen kleinen und mittleren Familienunternehmen in Österreich und Europa können somit weniger, ansonsten kaum zu bewältigende, Belastungen bei der Umsetzung der EUDR bewirkt werden. Eine reparierte EUDR hat aus Jöbstls Sicht einen weiteren Vorteil: „Eine inhaltlich überarbeitete EUDR kann den von der EU angestrebten Bürokratieabbau vorantreiben, indem unnötige Berichtspflichten gar nicht erst eingeführt werden. Auf diesem Weg können Politikerinnen und Politiker ihren Wahlversprechen Taten folgen lassen.“

Weniger Populismus in der Debatte
In den vergangenen Tagen wurden die Änderungsanträge zur EUDR von emotionalen Beiträgen begleitet. Es wurde unter anderem ein nicht existenter Zusammenhang zwischen der heimischen Holzindustrie und der Waldschädigung auf anderen Kontinenten hergestellt. Dazu erklärt Jöbstl: „Einige Akteure haben sich im Paragrafendschungel der EUDR verirrt und die Kontinente verwechselt. Entwaldung findet weder in Europa noch in Österreich statt. Strenge Forstgesetze und verantwortungsbewusste Waldeigentümer sorgen dafür, dass unsere Wälder seit Jahrzehnten wachsen. Unsere Unternehmen beziehen ihr Holz vorwiegend aus Österreich und angrenzenden Regionen der Nachbarländer. Zudem hat die gesamte Holzwirtschaft in den vergangenen Jahren viel investiert, um eine verantwortungsvolle Rohstoffversorgung zu gewährleisten. Da der Regulierungswildwuchs der EUDR nun von der Mehrheit des Europäischen Parlaments als unnötigangesehen wurde, können die Kritiker erkennen, dass nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holzverwendung mehr Positives für das Klima und die Wirtschaft bewirken können als populistische Fehlinformationen.“

Hintergrund

Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Sie sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 angewandt werden. Die Verordnung zielt darauf ab, dass Produkte aus bestimmten Rohstoffen, etwa Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Gummi und Holz, die in die EU importiert oder aus der EU exportiert werden, ohne Entwaldung oder Waldschädigung hergestellt wurden. Um dies nachzuweisen, müssen die Unternehmen eine Sorgfaltspflichtregelung umsetzen. Dazu sind Informationen über den Ursprung von Vorprodukten und Rohstoffen zu sammeln und Risiken zu bewerten sowie zu minimieren. Am 2. Oktober 2024 hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Anwendung für die Entwaldungsverordnung (EUDR) um zwölf Monate zu verschieben. Bundeskanzler Karl Nehammer und Landund Forstminister Norbert Totschnig (beide ÖVP) hatten eine spätere Anwendung gefordert. Der deutsche Agrarminister Cem Özdemir (GRÜNE) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schlossen sich dieser Position später an. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat würde der Anwendungsbeginn der EUDR auf den 30. Dezember 2025 verschoben werden. Der Rat hat diesem Vorschlag am 16. Oktober 2024 zugestimmt.

Quelle: FV Holzindustrie/Stand: 14.11.2024